Was ist die eAU?
Das Gesundheitswesen soll schrittweise digitalisiert werden und herkömmliche Formulare durch elektronischen Datenaustausch ersetzt werden. Die praktische Umsetzung dieses Vorhabens ist technisch aufwendig und teuer. Daher erfolgt die Umsetzung in kleineren Schritten.
Ein wichtiges Formular ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich die „Krankschreibung“.
Bisher müssen Patienten ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse schriftlich durch ein Formular über Ihre Erkrankung informieren. In Zukunft soll dies entfallen. Der Datenaustausch wird dann rein elektronisch vom Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Krankenkasse gehen und von dort zum Arbeitgeber. Der Patient erhält nur noch einen einfachen Beleg als Nachweis.
Wann geht es los mit der eAU?
Die Meldung der Erkrankung erfolgt automatisch und elektronisch von der
Praxis an Ihre Krankenkasse und von der Krankenkasse an den Arbeitgeber.
Sie erhalten nur eine vereinfachte Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
Obgleich Arbeitgeber seit dem 01.01.2023 dazu verpflichtet sind, die technischen Voraussetzungen zum Abruf einer eAU von der Krankenkasse zu schaffen, ist das noch nicht in jedem Fall geschehen. Daher sollten Sie ihre persönliche Bescheinigung zur Sicherheit auf jeden Fall langfristig aufbewahren.
Was ist zu beachten?
Sämtliche formularbasierten Vorgänge im Gesundheitswesen werden Schritt für Schritt durch einen papierlosen Vorgang ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle und nicht abgelaufene Gesundheitskarte. Manuelle, formularbasierte Verfahren wie bisher stehen mit der Einführung einer elektronischen Variante dann nicht mehr zu Verfügung, weil sie komplett gestrichen werden.
Die vereinfachte Bescheinigung müssen Sie weiter aufbewahren, weil sie im Zweifelsfall als Nachweis gebraucht werden kann.
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