Gustav von Hirschheydt

Facharzt für Allgemeinmedizin

Gesundheitsthema

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Immer im Portemonnaie dabei!


Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) wird seit Oktober 2011 von den Krankenkassen an die Patienten ausgegeben und ist bisher in verschiedenen Versionen erschienen. Die Einführung erfolgte, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) zu schaffen.

Die enthält die persönlichen Daten des Versicherten, den Versicherungsstatus und gestattet darüber hinaus weitere Funktionen wie elektronische Rezepte, Medikationsplan, Notfalldaten und die elektronische Patientenakte.

Da der Speicherbereich auf der Karte klein ist, werden die meisten Daten auf Servern gespeichert.

Veraltet


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Der gegenwärtige Stand


Die neuen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte erforderten über die Jahre immer wieder eine Aktualisierung der Kartentechnik. Die Karten lassen sich äußerlich nicht voneinander unterscheiden mit Ausnahme einer Buchstabenmarkierung in der rechten oberen Ecke der Karte. Derzeit ist die Version G2.1. aktuell. Um Patienten die elektronische Patientenakte zugänglich zu machen (ePA), müssen entsprechende Gesundheitskarten zusätzlich die notwendigen technischen Voraussetzungen mitbringen. Erkennbar ist das am Fächersymbol links neben dem Wort „Gesundheitskarte“ und den Worten BSI-Zertifikat unter dem Passfoto. Die Funktion ePA muß bei der jeweiligen Krankenkasse extra beantragt werden. Ältere Karten können für die neuen Funktionen nicht verwendet werden und werden daher abgelehnt. Für die Ausgabe einer neuen Karte ist der Versicherer zuständig.

Was kommt in Zukunft?


Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) legt die technische Basis, um noch weitere Gesundheitsdienste zu realisieren. Dabei wird auch an Lösungen gedacht, die in Zusammenhang mit einem Mobiltelefon arbeiten. Über die genauen geplanten Funktionen gibt es bisher aber noch keine näheren Informationen oder einen verbindlichen Zeitplan.

Aktuell


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