Gustav von Hirschheydt

Facharzt für Allgemeinmedizin

Gesundheitsthema

Telematikinfrastruktur (TI)

Was ist die Telematikinfrastruktur und wie sicher sind die Daten?


Mit dem E- Health Gesetz werden eine sichere (verschlüsselte) Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen eingeführt. Die einzelnen Akteure im Gesundheistwesen (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen) sollen elektronisch miteinander vernetzt werden. Dazu werden alle Teilnehmer des Gesundheitssystems über die Datenautobahn Internet miteinander verknüpft und können dann bestimmte Informationen über den Patienten miteinander austauschen.

Die technischen Komponenten bestehend aus Hardware und Software, die für den Datenaustausch gebraucht werden, heißen Telematikinfrastruktur.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik können diese Daten von Dritten nicht eingesehen oder manipuliert werden. Der Zugriff auf die Daten ist auf berechtige Personen, z.B. den Arzt oder berechtigte Mitarbeiter der Krankenkassen beschränkt. Ärzte weisen sich gegenüber der Telematikinfrastruktur mit dem elektronischen Praxisausweis (SMC-B) aus. Er funktioniert ähnlich wie der Chip im Personalausweis.

Was passiert, wenn ich keine gültige elektronische Gesundheitskarte zum Arztbesuch mitbringen?


Durch die gesetzlich verankerte Einführung des Versichertendatenmanagements (VSDM) soll vermieden werden, dass die Krankenkassen auf den Behandlungskosten nicht versicherter Patienten sitzen bleiben. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat daher den Charakter eines Versicherungsnachweises.

Falls Sie beim Arztbesuch keine gültige Karte vorlegen können, kann der Arzt Sie selbstverständlich behandeln. Allerdings sind sie verpflichtet, den Versicherungsnachweis durch Vorlage einer gültigen Versicherungskarte innerhalb von 10 Tagen ab dem ersten Behandlungsdatum nachzuweisen.

Wird die Frist nicht eingehalten, ist der Arzt verpflichtet, Ihnen eine Rechnung zu schreiben, die Sie selber bezahlen müssen.

Nach heutigem Kenntnisstand kann der Versicherungsnachweis gegenüber dem Arzt nur noch per Versichertenkarte erbracht werden. Ein schriftlicher Nachweis der Krankenkasse (sog. Ersatzverfahren) über den bestehenden Versicherungsschutz wie in der Vergangenheit reicht nicht mehr aus.

Bitte denken Sie daran, dass die Ausstellung einer neuen Versichertenkarte viel länger dauern kann, als die Frist von 10 Tagen. Es ist daher in Ihrem Interesse, die Karte zu jedem Arztbesuch mitzubringen und sich zu überzeugen, dass diese aktuell ist (siehe „Welche elektronische Gesundheiskarte habe ich?“).

Sollten Sie nach Ablauf der Frist zahlungspflichtig geworden sein und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass sie zum Behandlungszeitpunkt doch ordnungsgemäß versicherheit waren, sollte Sie sich an Ihre Kasse wenden mit der Frage, ob diese Ihnen die Arztrechnung nachträglich erstattet.

Welche Anwendungen umfasst die Telematikinfrastruktur?


Die wichtigste Anwendung, die vom Gesetzgeber verpflichtend eingeführt wurde, ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Bei jedem Arztbesuch müssen Sie in Zukunft zwingend Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitbringen und vorlegen.

In der Praxis werden die Daten auf Ihrer Karte online (ähnlich wie bei der Girobankkarte) an ihre Krankenkasse übertragen. Diese prüft Ihre persönlichen Daten und ihren Versicherungsstatus und aktualisiert ggf. die Stammdaten auf der Karte. Weitere Anwendungen umfassen u.a. Notfalldaten, das elektronische Rezept, elektronische Arztbriefe und die elektronische Krankenakte.

Quelle: Wikipedia

Wer bezahlt die Telematikinfrastruktur?


Die Einführung komplexer computergesteuerter Kommunikationssysteme ist teuer. Die Ausgabe der elektronischen Versichertenkarten (eGK) hat bisher (Stand Ende 2017) die Krankenkassen schon 1,7 Milliarden Euro gekostet.

Die Installation und der Betrieb der notwendigen Geräte in den Praxen wird ebenfalls von den Kassen getragen. Allerdings müssen auch Internet-anschlüsse, Netzwerke und leistungsfähige Computer installiert sein, auf die die Telematikinfratruktur baut. Dafür muss jede Praxis selber bezahlen.

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